Unsere Kanzlei wurde von Dr. Wolfgang Schmid bereits vor mehr als 30 Jahren gegründet und seit dieser Zeit konsequent mit Ausrichtung auf die verschiedenen Schwerpunkte ausgebaut. Wir sehen uns dabei nicht als Konkurrenz zu Großkanzleien, sondern als Alternative bzw. Ergänzung. Dennoch sind wir diesen Kanzleien in einer Reihe von Punkten ähnlich, da auch wir auf ausgewählte Rechtsgebiete spezialisiert sind, erforderlichenfalls unsere Beratung wissenschaftlich ausgestalten und ausschließlich hoch qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Jeder Anwalt bildet sich zudem laufend fort und ist in verschiedenen Verbänden, Institutionen etc. tätig. Selbstverständlich ist unsere Kanzlei technisch auf dem neuesten Stand, so dass wir Ihnen Kommunikation in jeder Art anbieten können. Den Anschluss an eine Großkanzlei haben wir bewusst nicht vorgenommen, da wir wissen, dass unsere Mandanten eine kleinere Kanzlei vorziehen, in der sie im Mittelpunkt stehen und nicht nur „einer unter vielen" sind, sowie jeder Mandant seinen Anwalt kennt und auch jederzeit direkt mit diesem sprechen kann. Die daraus resultierenden kurzen Wege nutzen wir, um unseren hohen Qualitätsansprüchen - beispielsweise durch Praktizierung eines „Vier-Augenprinzips" - gerecht zu werden. Fortsetzung rechts... |
Dr. S c h m i d & Dr. S e l k
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Durch unsere Spezialisierung entstehen allerdings auch Einschränkungen: Wir bemühen uns zwar, auch in fachfremden Fragen zumindest eine erste Klärung herbeizuführen, nehmen uns jedoch auch die Freiheit, unsere Mandanten darauf hinzuweisen, dass eine bestimmte Thematik nicht zu unseren Bearbeitungsgebieten gehört und so - je nach Schwierigkeit des Falles - besser ein Spezialist hinzuziehen wäre. In solchen Fällen können wir auf ein jahrelang gewachsenes internationales Netzwerk zurückgreifen und eine Reihe von Spezialisten empfehlen oder - sofern gewünscht - die Zusammenarbeit mit diesen übernehmen und intern abwickeln. Wir sind zudem mit keiner anderen Kanzlei fest verbunden, so dass wir in unserer Wahl von externen Experten niemanden verpflichtet sind und damit erforderlichenfalls jeweils führende Spezialisten empfehlen können. |